
Für die einwandfreie Funktion der Anlage müssen die Schienen mit einer sehr hohen Genauigkeit verlegt werden. Sie werden ausnivelliert und mit Metalldübeln in kurzen Abständen auf dem Boden befestigt. Durch die kurzen Abstände der Befestigungen ist ein nachträgliches Unterfüttern mit einer schrumpffreien Vergussmasse nicht erforderlich. Die Toleranzen des Unterbetons sind nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 2, einzuhalten.
Die Bauhöhe der Schienen, einschließlich des Unterlegematerials, beträgt 25 - 50 mm. Bei größeren Abweichungen oder Fußbodenaufbauhöhen sind für die Schienen zusätzlich Ausgleichsböcke oder bauseits Ausgleichsbetonbahnen vorzusehen.
Der Estrich ist im gesamten Anlagenbereich nach DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 4, zu verlegen; Oberkante Fertigfußboden darf nicht über Oberkante Schienen liegen.
Schienenverlegungsarten:

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